AGB und Datenschutzerklärung


Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

 

  1. Die Lieferung, Leistungen und Angebote der Firma S-PC Computertechnik GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Vertragsabschluß

 

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma S-PC Computertechnik GmbH 1 Woche gebunden.
  2. Der Besteller ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen, wenn mündlich erteilt, nicht der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise, Preisänderungen

 

  1. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, wenn nicht als Endpreis angegeben.
  2. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als vier Wochen liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma S-PC. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferung / Lieferbedingungen

 

  1. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager, Großhändler oder Werk zuzüglich Porto- und Verpackungskosten.
  2. Bei Auftragswerten unter 10,-- € stellen wir einen Mindermengenzuschlag von 2,50 € in Rechnung.
  3. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
  4. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Besteller gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt.
  5. Ereignisse höherer Gewalt, sowie Lieferstörungen der Zulieferfirmen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

§ 5 Zahlungsbedingungen

 

  1. Wir liefern – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – wahlweise gegen Rechnung, zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug oder gegen Nachnahme, bei Nachnamelieferung wird eine Gebühr von 2,-- € erhoben. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Hierüber erfolgt ggf. vorab eine entsprechende Information an den Besteller.
  2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% zu berechnen. Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

 

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikationsfehler oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
  2. Es gilt die Gesetzliche Gewährleistungsfrist. Diese wird verkürzt wenn der Besteller eigenmächtig Reparaturen versucht.
  3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch 8 Tage nach Lieferung angezeigt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in diesem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegen die Firma S-PC aus.
  4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  5. Garantie und Eigenschaftszusicherungen werden im Rahmen der Herstellerbedingungen weitergegeben.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor ( Vorbehaltsware ). Der Besteller darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma S-PC Computertechnik GmbH.
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